Straßenpflege anno 1905

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Peter Erfurth
ist Datenbank-Spezialist des Groß-Gerauer Stadtmuseums;

pedepe@gmx.de

von Peter Erfurth

Die Groß-Gerauer Bürger werden schon immer zum Sauberhalten der Strassen angehalten. Einige Vorschriften zur Strassenpflege und Empfehlungen zur Urlaubszeit aus dem Jahre 1905 möchte ich heute wieder bekannt machen:
„Durch die Ortsschelle wurde heute bekanntgemacht, daß das Gras auf den Straßen vor den Häusern bei Meidung der Bestrafung innerhalb 2 Tagen zu entfernen ist.”
„Eine polizeiliche Vorschrift, die des öfteren wenig Beachtung findet, ist die Bestimmung, welche das Begießen der Straßen morgens und abends vorschreibt. Wer sich also vor polizeilicher Strafe schützen will, verfehle nicht zu gießen.”
„Ehe man in die Sommerfrische reist, stelle man in die Wohnung Eimer oder Waschschüsseln mit Wasser auf den Boden. Das Wasser verdunstet in der warmen Jahreszeit, gibt an Wände, Böden, Möbel etc. den nötigen Grad von Feuchtigkeit in kaum merklicher und doch äußerst vorteilhafter Weise ab, zugleich ein gut Teil Staub, Motten und Fliegen anziehend und in sich aufnehmend.”
„Schon vor einiger Zeit ist durch die Ortsschelle bekannt gemacht worden, daß die Hauseigenthümer Vormittags und Abends mit Rücksicht auf die eingetretene wärmere Jahreszeit zum Begießen der Straßen verpflichtet sind. Dieser Aufforderung ist bislang wenig oder garnicht nachgekommen worden und möge deshalb durch gegenwärtige Zeilen mit der Maßgabe daran erinnert sein, daß die Nichtbefolgung eine Polizeistrafe zur Folge hat.”

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