Bezahlt die Handwerker!

Von Peter Erfurth.

Aus den Unterlagen des Stadtmuseums in Groß-Gerau.

Heimatzeitung von 1958: Endgültige Gestalt hat jetzt der Plan des am Groß-Gerauer Marktplatz zu errichtenden „Haus des Handwerks“ angenommen. Architekt JUNG bemühte sich um eine architektonische Angleichung, um mit dem Handwerkerhaus ein Gegengewicht für das Stadthaus zu schaffen. Das Haus wird einige Meter hinter die derzeitige Straßenfluchtlinie gestellt. Der Neubau macht den Abbruch des Fotohauses Holöchter, Neustraße 1, und des städtischen Wohnhauses Neustraße 3 erforderlich. Zusammen mit dem Stadthaus, der AOK und dem Keilschen Geschäftshausneubau wird das Handwerkerhaus dem Marktplatz sein künftiges Gesicht geben.

Heimatzeitung von 1962: (Auszug): Seit der offiziellen Einweihung des Hauses des Handwerks am 24. November 1962 wird dem imposanten Gebäude und seinen Einrichtungen starkes Interesse entgegengebracht.

Artikel aus einem Kreisblatt von 1909: Bezahlt die Handwerker! Die Handwerkskammer Darmstadt hat an alle gewerblichen Korporationen ihres Bezirks ein größeres Rundschreiben erlassen, in dem es heißt: Das übliche ungebührlich lange Kreditfordern und Kreditgeben wird in den Kreisen der Gewerbetreibenden und Handwerker bereits seit längerer Zeit als ein drückender Mißstand auf das lebhafteste empfunden und beklagt. Trotzdem wird der Kampf gegen diese Unsitte von den Handwerkern selbst immer noch gemieden oder doch ohne besonderen Eifer und Nachdruck geführt. Die Schuld an diesen Auswüchsen im gewerblichen Zahlungsverkehr trägt in den allermeisten Fällen der Handwerker und Gewerbetreibende selbst, der sich leider immer noch nicht daran gewöhnen kann, bei der Ablieferung der Waren die Rechnung beizufügen, oder doch pünktlich zu bestimmten Terminen, etwa monatlich oder vierteljährlich, die Rechnungen auszustellen und diese Rechnungsstellung regelmäßig zu wiederholen. Den Handwerkern kann daher garnicht genug zugerufen werden: Schreibt rechtzeitig Rechnungen und brecht mit dem alten, verrotteten Gebrauch, dem Kunden erst am Jahresschluß oder halbjährlich Rechnung zu übersenden! Am empfehlenswertesten ist es jedenfalls, sofort nach Fertigstellung der Arbeit die Rechnung zuzusenden und für Barzahlung innerhalb 4 Wochen einen angemessenen Rabatt oder Skonto zu gewähren, um auf diese Weise auf die Kunden einen Anreiz auszuüben, die Rechnung bald zu regulieren. Dem Rundschreiben ist ein Musterbeispiel für ein Rechnungsformular beigefügt und wird dringend gebeten, energisch und geschlossen den Kampf gegen das Borgunwesen aufzunehmen, das noch vielfach durch die herrschende Nachlässigkeit in der Buch- und Rechnungsführung unterstützt wird; darum wird es eine weitere wesentliche Aufgabe der handwerklichen Korporationen sein müssen, die Handwerker durch Einrichtung von Buchführungskursen für sich und auch für ihre Frauen und Töchter zu einer regelmäßigen Buch- und Rechnungsführung zu erziehen.

Peter Erfurth
ist Datenbank-Spezialist des Groß-Gerauer Stadtmuseums;
pedepe@gmx.de

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