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Von Ines Claus.

Wir stärken den Wirtschaftsstandort Hessen und die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum. Unsere Lebenswelt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Das betrifft nicht zuletzt auch unser Einkaufsverhalten: Die Flexibilisierung der Arbeit durch mehr Homeoffice, eine veränderte Freizeitgestaltung, gestiegene Anforderungen an die Kinderbetreuung oder auch Digitalisierungsprozesse haben zu einem kontinuierlichen Wandel geführt.

Zudem hat sich die Einkaufswelt für viele von uns strukturell verändert – immer mehr Läden finden immer weniger Personal und müssen schließen. Dies gefährdet die Versorgungssicherheit vor allem in ländlichen Regionen. Wir haben im Wahlkampf versprochen, uns dieses Themas anzunehmen, das so viele Hessinnen und Hessen vor Ort bewegt. Versprochen – gehalten: Wir passen das Hessische Ladenöffnungsgesetz an die veränderte Lebenswelt der Menschen an und erlauben ab dem Sommer, dass Minimärkte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 120 Quadratmetern, die ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten und ohne Mitarbeiterbetreuung auskommen, auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Denn viele von uns halten das Verkaufsverbot für solche Märkte an Sonn- und Feiertagen für nicht mehr zeitgemäß und erwarten zu Recht, dass die Möglichkeiten von Digitalisierung und innovativen Konzepten ihr Leben vor Ort konkret verbessern. Und genau dem trägt unser Gesetz Rechnung. Damit wir alle am Sonntag noch schnell Butter und Milch für das gemeinsame Familienfrühstück holen oder einfach in Ruhe die Einkäufe erledigen können, für die in der Hektik der Woche keine Zeit war.

Dabei ist es für uns, das möchte ich klar betonen, sehr wichtig, dass unsere Neuregelung die Interessen der Beschäftigten im Einzelhandel berücksichtigt und dass der grundgesetzlich garantierte Schutz der Sonn- und Feiertage vollumfänglich respektiert wird. Deshalb haben wir für die Änderung eindeutige und transparente Bedingungen formuliert. Denn für uns ist klar: Wir wollen moderne Ladenkonzepte, die das Leben der Menschen vor Ort in Hessen erleichtern; aber nicht gegen alle Widerstände, sondern im engen Dialog mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen.

Unser Gesetz wird unseren dynamischen Wirtschaftsstandort Hessen weiter stärken. Vor allem aber wird es zu Verbesserungen für die Menschen in unseren ländlichen Regionen führen. Denn dort, wo Minimärkte oder Hofläden wichtige soziale Treffpunkte sind, fehlt es häufig an gut erreichbaren Einkaufsmöglichkeiten. Unser Gesetz wird die Versorgungs- und Lebensqualität daher deutlich verbessern und neue Orte der Begegnung schaffen. Ganz konkret und spürbar, auch in unserem Gerauer Land, wo in Dornheim, Astheim und Gernsheim neue Minimärkte zur Nahversorgung entstehen sollen. Damit stehen wir als Kommunalpartei weiter fest an der Seite der Kreise und Gemeinden und stellen für die besonderen Herausforderungen des ländlichen Raums passende Angebote bereit.

Das Gesetz zur Sonntagsöffnung von Minimärkten beweist also einmal mehr: Wir liefern pragmatische, effiziente und zukunftsorientierte Lösungen für die konkreten Alltagsprobleme der Hessinnen und Hessen. Für Sie und mit Ihnen. Realpolitik pur eben.

Ines Claus
ist direkt gewählte CDU-Abgeordnete im Hessischen Landtag; i.claus@ltg.hessen.de

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