Wir unterstützen unsere Kommunale Familie

Von Ines Claus.

Die Kommunale Familie in Hessen sieht sich – wie alle staatlichen Ebenen – großen haushälterischen und tatsächlichen Herausforderungen ausgesetzt. Sie sind in vielen Punkten die Leidtragenden von zu hohen Standards, insbesondere von der Bundesebene und Aufgaben, die sie übernommen aber nicht ausreichend finanziert bekommen haben. 

Darauf reagiert die christlich-soziale Koalition mit verschiedenen Unterstützungs-, Flexibilisierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen. Wir haben nach einer umfassenden Evaluierung und sehr konstruktiven Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden nunmehr einen breit getragenen Kommunalen Finanzausgleich (KFA) vorlegt. Im Sinne einer nachhaltigen Unterstützung der Kommunen steigen die Mittel für Städte, Gemeinden und Landkreise ab 2026 um rund 270 Millionen Euro auf über 7,4 Milliarden Euro. Damit unterstreichen wir eindrucksvoll, dass wir fest an der Seite der Kommunen stehen und diese auch in finanziell herausfordernden Zeiten verlässlich stärken.

Ein Teil des Aufwuchses basiert auf der Integration bisher zweckgebundener Mittel aus der „Heimatumlage-Rücklage“ direkt in den KFA. Hierdurch wird das Volumen der Schlüsselzuweisungen erhöht, sodass alle hessischen Kommunen profitieren und die Mittel freier verwenden können. Darüber hinaus wird der Finanzausgleich inhaltlich weiterentwickelt, um den unterschiedlichen Bedürfnissen unserer kommunalen Familie gerecht zu werden. So wird der „Ergänzungsansatz Bevölkerungsrückgang“ zum „Ergänzungsansatz Demografie“ weiterentwickelt und berücksichtigt künftig nicht nur schrumpfende, sondern auch wachsende Kommunen. Dies bedeutet, dass steigende Anforderungen durch Bevölkerungswachstum, etwa beim Ausbau von Infrastruktur und sozialen Einrichtungen, künftig finanziell abgefedert werden.

Und wir planen im Gesetzgebungsverfahren noch weitere Stellschrauben zu justieren: Mit der Anhebung des Ergänzungsansatzes für den ländlichen Raum werden Kommunen mit ländlicher Struktur ab 2026 gezielt gefördert. Viele dieser Gemeinden stehen vor besonderen Herausforderungen, etwa durch geringere Steuerkraft oder spezielle Infrastrukturbedarfe, und können durch die höheren Zuschläge ihre Aufgaben effektiver erfüllen Zusätzlich soll ein neuer Ergänzungsansatz für Kinder eingeführt, der Kommunen mit überdurchschnittlich hoher Kinderquote spürbar entlastet und ihnen ermöglicht, ihren jungen Einwohnerinnen und Einwohnern optimale Lebensbedingungen zu bieten. Der KFA 2026 ist ein klares Bekenntnis des Landes: Wir machen deutlich, dass Hessen zu seinen Zusagen steht und die Kommunen verlässlich unterstützt. Unsere Städte und Gemeinden können auf eine stabile Finanzierung bauen – trotz der Herausforderungen durch niedrige Steuereinnahmen und zusätzliche Belastungen durch Bundesgesetze. Geld allein wird die Herausforderungen nicht lösen können. Mit dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz haben die regierungstragenden Fraktionen ein Gesetz vorgelegt, das Kommunen die Möglichkeit gibt, selbst zu entscheiden, was für sie ein Problem oder im Einzelfall die Lösung sein könnte. So entsteht ein Raum für viele kleine Reallabore in ganz Hessen. Das heißt, die hessischen Kommunen werden in die Lage versetzt, Entlastungen von landesrechtlichen Regelungen auf kommunaler Ebene für einen bestimmten Zeitraum zu erproben.

Gleichzeitig beraten wir aktuell das Erste Entbürokratisierungsgesetz, in dem in über 100 Vorschriften unnötige Berichts- und Dokumentationspflichten abgebaut, die Kommunikation mit der Verwaltung erleichtert und gut 70 unterschiedliche Beglaubigungen abgeschafft werden. Damit geben wir unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen die Flexibilität und die finanziellen Möglichkeiten, um die Zukunft eigenverantwortlich und bürgernah zu gestalten.

Ines Claus
ist direkt gewählte CDU-Abgeordnete im Hessischen Landtag; i.claus@ltg.hessen.de

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