Notausgänge und Verordnungen

Von Rainer Beutel.

Feuerwehren in kleinen Gemeinden und großen Städten sind ständig gefordert, sich fortzubilden. Sie sind auch auf die Mitwirkung von Betrieben angewiesen, wenn es darum geht, in Gebäuden, die von vielen Menschen aufgesucht werden, für Sicherheit zu sorgen. Der Nauheimer Gemeindebrandinspektor Christian Hartmann erklärt im Interview mit WIR-Redakteur Rainer Beutel, auf was geachtet wird.

Herr Hartmann, leider sind auch Gewerbebetriebe nicht immer vor einem Unglück wie einem Brand geschützt. Was ist das Mindeste, was eine Firma oder ein Geschäft vorbeugend tun sollte?

Christian Hartmann: Tatsächlich gibt es in Deutschland eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die die Mindestanforderungen an den Betreiber eines Gewerbebetriebes genau regeln. Diese sind zum Beispiel die Bauordnungen der jeweiligen Länder, das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Diese Regelwerke machen z.B. Vorgaben zum Thema Fluchtwege und Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen oder Brandschutzunterweisungen der Mitarbeitenden. Nicht selten werden diese Punkte nicht im vollen Umfang erfüllt, was bei einem Brandereignis zu einem größeren Schaden und gegebenenfalls zu einem erheblichen Betriebsausfall führen kann.

Wie unterstützt zum Beispiel die Freiwillige Feuerwehr Nauheim die Unternehmen beim Brandschutz?

Christian Hartmann: Wir bieten Nauheimer Betrieben und Einrichtungen seit vielen Jahren die Ausbildung als Brandschutzhelfer nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung an. Dabei erlernen die Mitarbeitenden in 1,5 Stunden theoretischer Ausbildung und einer anschließenden praktischen Löschübung die Grundzüge des betrieblichen Brandschutzes und das Bedienen von Feuerlöscheinrichtungen. In Kürze wird dies nach kurzer Pause wieder aufgrund einer großzügigen Spende des Gewerbevereins Nauheim möglich sein, nachdem das vorherig genutzte Feuerlöschtrainingsgerät nicht mehr nutzbar war. Eine offizielle Übergabe des Gerätes ist für Januar des kommenden Jahres vorgesehen. 

Bei großen Betrieben ist es wohl ratsam, dass sich die Feuerwehr im Gebäude gut auskennt. Werden die Betriebe deshalb in bestimmten Rhythmen von der Feuerwehr besichtigt. Wie geht die Wehr dabei vor und auf was wird geachtet?

Christian Hartmann: Die Gefahrenverhütungsschauverordnung sieht für bestimmte Betriebe eine Überprüfung im fünfjährigen Rhythmus vor. Diese Begehungen werden in unserem Fall durch einen Brandschutzsachverständigen des Kreises Groß-Gerau unter Beteiligung der örtlichen Feuerwehr durchgeführt. Dabei werden unter anderem die Einrichtungen zur Löschwasserversorgung, die Zugänglichkeiten für die Feuerwehr, die Rettungs- und Angriffswege, Brandgefahren und die sicherheitstechnischen Anlagen überprüft und das Prüfergebnis und etwaige Mängel dokumentiert.

Hierbei hat die örtliche Feuerwehr die Möglichkeit von Neuerung (z.B. Umbauten, Nutzungsänderungen, etc.) Notiz zu nehmen, um ihre Einsatzkräfte im Nachgang individuell zu schulen. In einigen Fällen laden uns Nauheimer Gewerbetreibende ein, auf ihrem Betriebsgelände eine Übung abzuhalten. Hier können Abläufe für den Ernstfall bereits trainiert werden, was bei einem Brandereignis die Arbeit der Feuerwehr deutlich erleichtert. Besonders positiv hervorzuheben ist hier das Seniorenhaus in Nauheim, wo wir turnusgemäß Übungen durchführen dürfen und im stetigen Austausch mit der Heimleitung sind.

Wo oder wie können sich Firmeninhaber weitergehend informieren?

Christian Hartmann: Grundsätzlich kann man uns (und andere Feuerwehren im Kreis; Anm.d.Red.) gerne jederzeit ansprechen und sich von uns Tipps zum Thema geben lassen. Darüber hinaus können wir auch Informationen und Quellen zu den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen liefern. Am besten sendet man uns hierzu eine E-Mail an info@feuerwehr-nauheim.de. In tiefergehenden Fällen verweisen wir mit Hinblick auf die Zuständigkeit aber generell an das Bauamt bzw. die Bauaufsichtsbehörde.

Das könnte dich auch interessieren …