Schon wieder geschlossen

Von Peter Erfurth.

Aus den Unterlagen des Groß-Gerauer Stadtarchivs: Was die Heimatzeitung im Jahre 1952 über den Bahnübergang berichtete, der bis ins Jahr 1971 die Frankfurter Straße kreuzte (gekürzt).

Den schienengleichen Übergang beim Bahnhof Groß-Gerau passieren innerhalb 24 Stunden rund 250 Reise- und Güterzüge. Das bedeutet, daß alle 5-6 Minuten die dort befindliche Schranke geschlossen werden muß. Wie sehr das den Verkehr beeinträchtigt, ist allgemein bekannt.

Es gibt drei Dinge, deren sich der Schrankenwärter bedienen kann, um zu wissen, wann er in Aktion zu treten hat. Das sind das Läutewerk, der Fahrplan und seine eigene Beobachtung der Strecke.
Das Läutewerk läßt 5 Schläge ertönen, wenn ein Zug in Richtung Darmstadt-Bischofsheim vom Bahnhof Klein-Gerau beim dortigen Durchfahren avisiert wird. In umgekehrter Reihenfolge sind es jeweils 2×5 Schläge, die die Aufmerksamkeit des Schrankenwärters erregen. Er kennt die ungefähre Entfernung der Nachbarstationen von seiner Schranke und kann sich demnach errechnen, wann er die Schranken zu schließen hat. Bei den Schnell- und Expresszügen erfolgt zudem noch eine telephonische Verständigung der Nachbarstationen.

Neben dem Läutewerk gibt es auch noch ein paar akustische bzw. visuelle Hilfsmittel, um das Herannahen eines Zuges rechtzeitig erkennen zu können. So ist auf halber Strecke zwischen Nauheim und Groß-Gerau ein Relais eingebaut, das beim Überfahren einen Summerton im Wärterhäuschen auslöst. Da weiterhin die Einfahrt vom Bahnhof Dornberg aus nicht sehr leicht zu übersehen ist, hat man hier eine weitere Sicherheit eingebaut. In einem Kästchen ist ein schwarzes Malteserkreuz mit darunter befindlichem roten und weißen Feld. Sobald das Einfahrtssignal nach Groß-Gerau an der Verbindung Dornberg – Groß-Gerau steht, erscheint das schwarze Kreuz im roten Feld, was dem Wärter besagt, daß er jetzt seine Schranke schließen muß. Ist das Feld weiß, dann ist die Strecke frei.

Da das Schließen der Schranke mittels des Kurbelwerkes etwa 1½ Minuten in Anspruch nimmt und der Zug bei etwa 65–75 km Stundengeschwindigkeit in dieser Zeit etwa 1 km weiterfährt, weiß der Schrankenwärter, daß er die Schranke zu schließen hat, wenn der Zug sich noch in etwa 2 Kilometer Entfernung befindet. Denn es muß ja auch noch die kleine Fußgängerschranke rechtzeitig niedergelassen sein.

Sind zwei Züge aus beiden Richtungen zu erwarten, dann ist es für ihn nicht leicht, zu entscheiden, ob er nach dem Abgang des einen für kurze Zeit die Schranken öffnen kann, ehe er sie für den aus der Gegenrichtung kommenden Zug wieder rechtzeitig schließt. Oft häufen sich die Fahrzeuge an beiden Seiten so sehr, daß es unwahrscheinlich erscheint, sie samt und sonders passieren zu lassen, bis für das Passieren des nächsten Zuges die Schranken wieder geschlossen sein müssen. Das Publikum sollte diese Dinge nicht ganz außer Acht lassen, wenn es glaubt, über das lange Schließen der Schranken räsonieren zu müssen. Schließlich ist in jedem Falle der Schrankenwärter für Schäden verantwortlich.

Daß er beim Passieren der Züge Flagge, Horn und Knall-Kapsel in greifbarer Nähe haben muß, den Zug und etwa verschobene Ladungen ebenso wie die Gleise beobachten soll, kommt den meisten gar nicht zum Bewußtsein, die da nur zu schimpfen haben, wenn sie nicht schnell genug weiterkommen.

Peter Erfurth
ist Datenbank-Spezialist des Groß-Gerauer Stadtmuseums;
pedepe@gmx.de

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