Die unsittliche Straßenbeleuchtung

Von Peter Erfurth.

Auszüge aus Zeitungsartikeln von 1848. Unterlagen aus dem Archiv des Groß-Gerauer Stadtmuseums.

Jede Straßenbeleuchtung ist zu verwerfen: Aus theologischen Gründen, als Eingriff in die Ordnung Gottes. Nach dieser ist die Nacht zur Finsternis eingesetzt, die nur zu gewissen Zeiten vom Mondlicht unterbrochen wird. Dagegen dürfen wir uns nicht auflehnen, den Weltplan nicht hofmeistern, die Nacht nicht zum Tag umkehren wollen.

Aus medizinischen Gründen: Das nächtliche Verweilen auf den Straßen wird den Leuten leichter und bequemer gemacht und legt zu Schnupfen, Husten und Heiserkeit den Grund.

Aus philosophischen Gründen: Die Sittlichkeit wird durch die Gasbeleuchtung verschlimmert. Die künstliche Helle verscheucht in den Gemütern das Grauen vor der Finsternis, das die Schwachen von mancher Sünde abhält. Diese Helle macht auch den Sünder sicher, so daß er in den Zechstuben bis in die Nacht hinein aushält.

Aus volkstümlichen Gründen: Oeffentliche Feste haben den Zweck, das Nationalgefühl zu heben. Illuminationen sind hierzu vorzüglich geeignet. Dieser Eindruck wird aber geschwächt, wenn derselbe durch allnächtliche Quasi-Illuminationen abgestumpft wird. Daher gafft sich der Landmann toller an dem Lichterglanz als der lichtgesättigte Großstädter.

Aus polizeilichen Gründen: Die Straßenbeleuchtung macht die Pferde scheu und die Liebe kühn.

Aus staatswirtschaftlichen Gründen: Für den Leuchtstoff, Oel oder Steinkohlen, geht alljährlich eine bedeutende Summe ins Ausland, wodurch der Nationalreichtum geschwächt wird.

Kreisblatt von 1886: Wenn auch der Kalender zu gewisser Zeit „Mondhell“ schreibt, so ist es doch in gegenwärtiger Jahreszeit mit „Mondhell“ gewöhnlich nichts, da die Abende, wie z.B. der gestrige Abend, in Folge des Regens so finster sind, daß man kaum die Hand vor dem Gesichte sieht. Aus diesem Grunde möchte es angezeigt sein, sich beim Anzünden der Laternen nicht allein nach dem Kalender, sondern auch nach der herrschenden Witterung zu richten.

Kreisblatt von 1890: Das Beleuchtungswesen unserer Stadt ist nun vollständig geordnet, es werden regelmäßig drei Laternenanzünder in Thätigkeit sein: Schwab (wie seither), Jakob Krumb und Wilh. Seiler, letzterer ist auch für die erledigte Stelle eines Todtengräbers angenommen worden.

Peter Erfurth
ist Datenbank-Spezialist des Groß-Gerauer Stadtmuseums;
pedepe@gmx.de

Das könnte dich auch interessieren …