Abgeordnete mit Kindern

Von Melanie Wegling.

Normalerweise melde ich mich an dieser Stelle „aus dem Plenum“. Wenn diese Ausgabe erscheint, blicke ich jedoch auf mehrere Wochen Mutterschutz zurück. Denn Ende August habe ich mein zweites Kind bekommen.

Doch wie ist es eigentlich, wenn Abgeordnete Eltern werden? Welche Regelungen gibt es? Und wie lässt sich ein Mandat im Bundestag, oft fernab vom Wohnort der Familie, mit Elternschaft vereinbaren?

Als ich 2021 in den Bundestag eingezogen bin, war mein Sohn noch kein Jahr alt. Mein Mann nahm Elternzeit und kümmerte sich um den Nachwuchs, wenn ich Termine im Wahlkreis oder Sitzungswoche im Bundestag hatte. Meistens begleiteten die beiden mich auch nach Berlin. So konnten wir mittags zusammen essen gehen, und auch abends konnte ich bei meiner Familie sein. Das änderte sich, als mein Sohn anfing, in die Kita zu gehen. Seitdem fuhr ich allein nach Berlin bzw. mit Baby im Bauch. Nun, nach der Geburt unseres zweiten Kindes, gilt es, eine neue Regelung zu finden, die Familie und Mandat ermöglicht.

Doch dass Abgeordnete, v.a. weibliche Abgeordnete, Kinder bekommen, ist gar nicht so richtig vorgesehen. Jahrzehntelang war die Norm ja nicht die junge weibliche Abgeordnete. So hatten Abgeordnete früher nicht einmal das Recht auf Mutterschutz und mussten prinzipiell bis zum Tag der Geburt und gleich danach wieder voll arbeiten.

Viele Regelungen, die es jungen Eltern im Bundestag einfacher machen, sind daher jüngeren Datums und mussten erst erkämpft werden. So gibt es erst seit der letzten Legislaturperiode die Regelung, dass im Plenarprotokoll vermerkt wird, wenn Abgeordnete aufgrund des Mutterschutzes nicht an Abstimmungen teilnehmen können. Zuvor führten sie oft die Listen von Politiker:innen an, die Abstimmungen fernblieben, und wurden dafür nicht selten kritisiert.

Auch das Spiel-, Still- und Wickelzimmer im Reichstagsgebäude gibt es noch nicht sehr lange. Hierhin kann man sich mit seinen Kindern zurückziehen, wenn der Bundestag tagt – manchmal auch bis spät in die Nacht. Einfach mit ins Plenum dürfen die Kleinen nicht. Ich bin gespannt, ob dieses Kinder-Verbot bald kippt. Andere Länder könnten hier Vorbild sein. Für die Vereinbarkeit von Kind und Mandat wäre dies gut.

Denn gerade im ersten Jahr nach der Geburt sind Babys oft dabei, wenn Mama oder Papa zur Arbeit in den Bundestag fahren. Oft werden die Kleinen noch gestillt, es ist wichtig für den Bindungsaufbau, und einen Anspruch auf Elternzeit gibt es für Abgeordnete verständlicherweise nicht. Von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, können sie sich nicht einfach für längere Zeit durch eine andere Person vertreten lassen. Auch für mich wäre es undenkbar, das Mandat, das ich gerade per Direktwahl errungen habe, nicht auszuüben.

Und so plane ich, das Baby im ersten Jahr nach Berlin mitzunehmen. Bei der Betreuung werden sicher die Großeltern einmal helfen, möglicherweise auch eine Nanny. Die Bundestags-Kita nehmen auch manche Abgeordnete in Anspruch, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben. Zehn Plätze stehen hier den Abgeordneten zur Verfügung – die Kinder der Beschäftigten haben zunächst Vorrang.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für viele junge Eltern herausfordernd. Das geht mir als Abgeordnete nicht anders, zumal ich für 22 Sitzungswochen im Jahr nicht zu Hause sein kann. Dennoch bzw. genau deswegen finde ich es wichtig, dass junge Eltern im Parlament vertreten sind. Ihre Perspektiven sind wichtig für eine moderne Familienpolitik und familienfreundliche Arbeitsplätze. Und sie sind wichtige Vorbilder. In der eigenen Familie und darüber hinaus.

Melanie Wegling
ist direkt gewählte SPD-Abgeordnete
für den Kreis Groß-Gerau im Bundestag;
Melanie.wegling@bundestag.de

Das könnte dich auch interessieren …